Copyright & Urheberrecht




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Copyright & Urheberrecht

Beitragvon Ja-Me » Mi 2. Jan 2008, 23:51

Definition Copyright / Urheberrecht

Der Copyright-Vermerk (Symbol ?Š?, behelfsweise auch ?(C)?, meist gefolgt vom Namen des Rechteinhabers und einer Jahresangabe) oder auch Urheberrechtshinweis stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm soll der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hingewiesen werden.

Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der ?Schaffung eines Werks?. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Dazu ist zum Beispiel eine ausreichende ?Schöpfungshöhe? notwendig.

Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. (Quelle: Wikipedia)


Was ist urheberrechtlich erlaubt, was nicht?

Fotos und Bilder unterliegen immer dem UrhG - Auch dann, wenn es sich um ganz "primitive" Fotos handelt.

Grafiken sind dann durch das UrhG geschützt, wenn sie dem Werkcharakter im Sinne des UrhG entsprechen, also eine so genannte ?eigentümliche geistige Schöpfung? darstellen. Die Abgrenzung, wann dies zutrifft, ist relativ schwer und mit sehr viel Unsicherheit behaftet.

Für Texte gilt Ähnliches wie für Grafiken. Ist der Werkcharakter im Sinne des UrhG gegeben, dann unterliegen sie dem UrhG! Erlaubt sind das auszugsweise Zitieren einzelner Textpassagen (jedoch nur mit Angabe der Quelle) und das Verlinken auf andere Homepages. Beim Verlinken einer fremden Webseite, muss für die Besucher jedoch klar erkennbar sein, dass sich der Inhalt auf einer anderen Webseite befindet.

Beiträge aus geschlossenen Newsgruppen oder private E-Mails dürfen nur mit Genehmigung des Autors auf Internet-Seiten aufgenommen werden, da sie nur für die Teilnehmer der geschlossenen Newsgruppe oder eine bestimmte Person bestimmt waren und nicht für eine Präsentation im Internet.

Download von Internet-Seiten ist lediglich zu privaten Zwecken erlaubt ? auch das jedoch nur, um die Internet-Seiten zu lesen und nicht etwa, um Teile der Seite in die eigene Homepage zu kopieren.

Fremde Markenzeichen oder Logos dürfen verwendet werden, sofern aus dem Zusammenhang heraus klar wird, dass es sich um ein fremdes Firmenzeichen handelt. Enthält das Markenzeichen oder Logo die Zeichen â??, Ž oder Š, so sind diese unbedingt mit zu veröffentlichen.

Einbindung von Nachrichten von Online-Nachrichtendiensten bedürfen keiner Genehmigung durch den Online-Nachrichtendienst, sofern nur die Nachricht an sich ? nicht jedoch ein Nachrichtenbericht oder Kommentar ? eingebunden wird.

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